Kernaufgabe und damit Sinn und Funktion des demokratischen Rechtsstaates ist die kodifizierte Übernahme der Rechtsdurchsetzung des Einzelnen gegenüber anderen durch dazu geeignet erscheinende Gesetze und zu deren Durchsetzung auf Zeit erwählte Personen.
Zum Rechtsstaat gehören eine Gesetzgebung zum Erlass von die Rechtsdurchsetzung des Einzelnen gewährleistenden Gesetzen, eine Verwaltung zum Vollzug derselben sowie eine unabhängige Rechtsprechung für den Zweifelsfall der erkennbar widersprüchlichen Bedeutung des Wortlautes der Gesetze.
Die Unabhängigkeit der Justiz dient sekundär der Freiheit von Weisung durch die Verwaltung, ist aber primär Grundrecht des unabhängigen, deshalb ungehinderten und damit konsequent auch kostenfreien Zugangs des sich bereits in seinen Rechten beeinträchtigt wähnenden einzelnen Grundrechtsträgers.
Grundlage aller die Rechtsdurchsetzung des Einzelnen gewährleistenden Gesetze ist ein sowohl allgemein als auch speziell gültiger Kodex für unverletzliche Grundrechte, denen alle zur Rechtsdurchsetzung erwählten Personen eigenverantwortlich und bedingungslos sowie unabänderlich unterworfen sind.
Mit den Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates unvereinbar sind demnach bereits alle Handlungen, die geeignet sind zur Unterlassung des Erlasses und des Vollzugs der Rechtsdurchsetzung dienender Gesetze sowie der Verhinderung der Erlangung des unabhängigen Rechtsschutzes Einzelner.
Erfüllen die auf Zeit zur Rechtsdurchsetzung des Einzelnen gegenüber anderen erwählten Personen ihre Aufgaben unzulänglich, nicht und/oder zum Eigennutz, fördern Gesetzgebung, Vollzug und Rechtsprechung jede erdenkliche Form der Selbstjustiz weniger unter Rechtsausschluss der Mehrheit.
Jede Hinderung der Übernahme der Rechtsdurchsetzung des Einzelnen gegenüber anderen durch den Staat macht diesen streng logisch überflüssig und führt bereits in den Anfängen zum erkennbaren Verlust des Vertrauens in die Institution des demokratischen Rechtsstaates an sich.
Ist erkennbar, dass die Institutionen des demokratischen Rechtsstaates zur Durchsetzung angemaßter Rechte einer Elite gegen die Rechte der Mehrheit missbraucht werden, tritt das Rechtsinstitut der Staatsjustiz hinter dem der Selbstjustiz zurück und der demokratische Rechtsstaat ist Geschichte.

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